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MIT NEGATIV GETESTETEN

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

vollständig Geimpfte und Genesene werden u. a. auch bei der Testpflicht in Schulen negativ getesteten Menschen gleichgestellt. Geimpfte oder Genesene müssen ab sofort keinen zusätzlichen negativen Corona-Test mehr für den Schulbesuch nachweisen. Dazu müssen beide Gruppen aber die Genesung oder die vollständige Impfung nach festgelegten Kriterien nachweisen. Erforderlich ist

1. der Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff, also durch den Eintrag im Impfpass, oder

2. der Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder

3. der Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Der Nachweis muss einmal im Abteilungsbüro abgegeben werden.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

 

Mit freundlichen Grüßen und: Bleiben Sie gesund!

Siegurd Beaupain
- Stellvertr. Schulleiter -

Veröffentlicht: 10.05.2021

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